Definition: Das [[Leasing]] mit einmaliger Sonderzahlung dient als eine Art Anzahlung zu Beginn des Leasingvertrages und wird vom Objektwert (in Prozent) abgezogen, um auf den Leasingwert zu kommen.
### Beispiel
Berechnung der monatlichen Leasingrate:
*Ein Lieferwagen hat einen Objektwert von 40.000,00 €. Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 9 Jahre (= 108 Monate). Im Leasingvertrag wird eine unkündbare Grundmietzeit von 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (=97 Monate) vereinbart. Es wird außerdem eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 20 % vom Objektwert beschlossen. Der monatliche Leasingsatz beträgt 2,00% vom Leasingwert.*
Als erstes muss hierfür der Leasingwert berechnet werden. Dafür wird der Objektwert (Der Gesamtwert des Anlageguts) um die Sonderzahlung in Höhe von 20% des Objektwertes (8.000,00€) subtrahiert und erhält den Leasingwert von 32.000,00€.
Danach muss die Leasingrate, welche 2% von 32.000,00€ entspricht, berechnet werden, wodurch man 640.00€/Monat erhält, da diese Monatlich anfallen.
Zur Berechnung der gesamten Leasingkosten kann die monatliche Leasingrate mit der Anzahl der Monate des Leasing multipliziert und danach mit der Sonderzahlung addiert werden.
Zur Berechnung des Jahreszinssatzes (Zinsen in %/Jahr) wird der Leasingsatz (2,00%) mit der Anzahl an Monaten in einem Jahr (12 Monate) multipliziert.
Zur Berechnung des Jahreszins (Zinsen in €/Jahr) werden vom Leasingwert (32.000,00€) der Jahreszinssatz (24%) berechnet.