Definition: Der [Ausbildungsvertrag](https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsvertrag)[^1] beschreibt den Vertrag zwischen dem Auszubildenden (Schüler)[^2] und dem Ausbildenden (Betrieb). Durch diesen entsteht ein [Berufsausbildungsverhältnis](https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsverh%C3%A4ltnis_(Deutschland)). ### Inhalt eines Ausbildungsvertrag - Ausbildungsdauer - Bestandteile der Vergütung und sonstige Leistungen - Pflichten des Auszubildenden - Pflichten des Ausbildenden - Ausbildungsstätte - Ermächtigung zur Anmeldung zur Prüfung - Ausbildungszeit, Anrechnung und [[Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)#^d10476|Urlaub]] - Kündigung - Betriebliches Zeugnis - Beilegung von Streitigkeiten - Erfüllungsort - Sonstige Vereinbarungen; Hinweis auf Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen ### Wichtige Eigenschaften eines Ausbildungsvertrag Abschluss des Ausbildungsvertrag muss schriftlich erfolgen Die Dauer der Probezeit ist [gesetzlich](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html)[^3] auf 1 - 4 Monate geregelt ### Pflichten und Rechte des Auszubildenden Pflichten: - Einhaltung der [[Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#^1b4a2a|Pause]] - Lernpflicht - Weisungsgebundenheit - Betriebliche Ordnung - Sorgfaltspflicht - Betriebsgeheimnisse - Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises - Erholungspflicht Rechte: - Ausbildungspflicht - Freistellung für Berufsschulunterricht - Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung - Anmeldung/Freistellung für Prüfungen - Aufsichtspflicht - Bereitstellung der Ausbildungsmittel - Urlaubsgewährung - Vergütungspflicht - Zeugnispflicht - Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben - Ausbildungsbezogene Tätigkeiten übertragen - Charakterliche Förderung - Vermeidung körperlicher Gefährdung - Fachlich geeigneter Ausbilder [^1]: , auch Berufsausbildungsvertrag genannt [^2]: Bei Bedarf ein gesetzlicher Vertreter, wie beispielsweise Eltern [^3]: §20 BBiG