Definition: Der [Ausbildungsvertrag](https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsvertrag)[^1] beschreibt den Vertrag zwischen dem Auszubildenden (Schüler)[^2] und dem Ausbildenden (Betrieb). Durch diesen entsteht ein [Berufsausbildungsverhältnis](https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsverh%C3%A4ltnis_(Deutschland)).
### Inhalt eines Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsdauer
- Bestandteile der Vergütung und sonstige Leistungen
- Pflichten des Auszubildenden
- Pflichten des Ausbildenden
- Ausbildungsstätte
- Ermächtigung zur Anmeldung zur Prüfung
- Ausbildungszeit, Anrechnung und [[Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)#^d10476|Urlaub]]
- Kündigung
- Betriebliches Zeugnis
- Beilegung von Streitigkeiten
- Erfüllungsort
- Sonstige Vereinbarungen; Hinweis auf Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
### Wichtige Eigenschaften eines Ausbildungsvertrag
Abschluss des Ausbildungsvertrag muss schriftlich erfolgen
Die Dauer der Probezeit ist [gesetzlich](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html)[^3] auf 1 - 4 Monate geregelt
### Pflichten und Rechte des Auszubildenden
Pflichten:
- Einhaltung der [[Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#^1b4a2a|Pause]]
- Lernpflicht
- Weisungsgebundenheit
- Betriebliche Ordnung
- Sorgfaltspflicht
- Betriebsgeheimnisse
- Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises
- Erholungspflicht
Rechte:
- Ausbildungspflicht
- Freistellung für Berufsschulunterricht
- Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
- Anmeldung/Freistellung für Prüfungen
- Aufsichtspflicht
- Bereitstellung der Ausbildungsmittel
- Urlaubsgewährung
- Vergütungspflicht
- Zeugnispflicht
- Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
- Ausbildungsbezogene Tätigkeiten übertragen
- Charakterliche Förderung
- Vermeidung körperlicher Gefährdung
- Fachlich geeigneter Ausbilder
[^1]: , auch Berufsausbildungsvertrag genannt
[^2]: Bei Bedarf ein gesetzlicher Vertreter, wie beispielsweise Eltern
[^3]: §20 BBiG