Definition: Die EU ist in sieben Organe aufgeteilt. Hierzu zählen die fünf wichtigen Organe Europäischer Rat, Europäischer Kommission, Europäischer Parlament, Rat der EU und Europäischer Gerichtshof, sowie die zwei weniger wichtigen Organe Europäische Gerichtshof und die Europäische Zentral Bank (EZB).
#### Europäischer Rat
- Sitz: Brüssel
- Gewalt: Exekutive
- Vierteljährliches Treffen der Regierungschefs (z.B. Bundeskanzler)
- Aufgabe: Feststellung allgemeiner Leitlinien, auch Schlussfolgerungen genannt.
- Dieser ist nicht direkt an der Gesetzgebung beteiligt.
#### Europäische Kommission
- Sitz: Brüssel
- Gewalt: Exekutive
- Aufgabe: Gesetzgebung, Kontroll- und Verwaltungsfunktion
- Anzahl an Mitglieder: 27 (Präsident und 26 Kommissare)
#### Europäisches Parlament
Wahl durch Unionsbürger **ab 16 Jahren**
- Sitz: Luxemburg, Brüssel und Straßburg
- Gewalt: Legislative
- Aufgabe: Gesetzgebung, Aufstellung des Haushaltsplans
- Anzahl an Mitglieder: 720
- Wahlperiode: 5 Jahre
#### Rat der EU
Dieser hat auch alternative Namen, wie 'Der Rat', Staatenkammer und Ministerrat.
- Sitz: Brüssel
- Gewalt: Legislative
- Aufgabe: Gesetzgebung, Aufstellung des Haushaltsplans
- Anzahl der Mitglieder: 27 variierende Minister. Hierbei sind die durch die Länder entsendeten Minister jeweils für jenes Thema auch in den jeweiligen Ländern zuständig.
#### Europäische Gerichtshof
- Sitz: Luxemburg
- Gewalt: Judikative
- Aufgabe: Wartung des EU-Rechts
- Anzahl der Mitglieder: min. 27 (min. 1 Richter pro Mitgliedsstaat)
#### Europäischer Rechnungshof
- Sitz: Luxemburg
- Aufgabe: Überwachung der Ein- und Ausgaben, sowie des Haushalts der EU.
- Wahlperiode: 3 Jahre
#### Europäische Zentral Bank
Dieser wird auch oft mit 'EZB' abgekürzt.
- Sitz: Frankfurt am Main
- Aufgabe: Gewährleistung einer Preisstabilität