Definition: Die EU kann Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsstaaten erlassen. #### Verordnungen - Verordnungen sind wie Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland - Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU. #### Richtlinien - Diese legen Ziele für die Mitgliedsstaaten fest. - Jeder Mitgliedsstaat kann zur Erreichung des Ziels eine eigene Lösung herausarbeiten und durchsetzen. Somit kann jedes Land unterschiedliche Ansätze zur Befolgung einer Richtlinie haben.