Definition: Die EU kann Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsstaaten erlassen.
#### Verordnungen
- Verordnungen sind wie Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU.
#### Richtlinien
- Diese legen Ziele für die Mitgliedsstaaten fest.
- Jeder Mitgliedsstaat kann zur Erreichung des Ziels eine eigene Lösung herausarbeiten und durchsetzen. Somit kann jedes Land unterschiedliche Ansätze zur Befolgung einer Richtlinie haben.