Definition: Die EU kann Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsstaaten erlassen.

Verordnungen

  • Verordnungen sind wie Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU.

Richtlinien

  • Diese legen Ziele für die Mitgliedsstaaten fest.
  • Jeder Mitgliedsstaat kann zur Erreichung des Ziels eine eigene Lösung herausarbeiten und durchsetzen. Somit kann jedes Land unterschiedliche Ansätze zur Befolgung einer Richtlinie haben.