Definition: Das [Arbeitszeitgesetz](https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz) (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Es dient dem Gesundheitsschutz und der Arbeitszeiterfassung der Arbeitnehmenden. ### Wichtige Regelungen - **Arbeitszeit (§2)** : Zeit von Arbeitsbeginn bis -ende ohne Pausen. Nachtzeit ist von 23 bis 6 Uhr (bei Bäckereien von 22 bis 5 Uhr). - **Arbeitszeitbegrenzung (§3)**: Tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. - **Ruhepausen (§4)**: Mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Keine Arbeit über 6 Stunden ohne Pause. ^1b4a2a - **Ruhezeit (§5)**: Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Arbeitsende. - **Abweichende Regelungen (§7)**: Tarifverträge können von den allgemeinen Regelungen abweichen. - **Sonn- und Feiertagsruhe (§9)**: Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten, außer in bestimmten Ausnahmen wie Notdiensten oder bei der öffentlichen Sicherheit. - **Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (§10)**: Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen wenn nötig möglich. [^1] - **Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit (§11)**: Ersatzruhetag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, mit Fristen zur Gewährung. - **Nichtanwendung (§18)**: Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. [^1]: z.B.: Feuerwehr, Not- und Rettungsdienst und Gaststätten