Definition: Das [Bundesurlaubsgesetz](https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz) (BUrlG) regelt den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für Arbeitnehmer. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und Erholung der Beschäftigten. ### Wichtige Regelungen - **Urlaubsanspruch (§1):** Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. - **Mindesturlaub (§3):** 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. ^d10476 - **Wartezeit (§4):** Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. - **Teilurlaub (§5):** Bei Nichterfüllung der Wartezeit besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub. - **Urlaubszeitpunkt & Übertragbarkeit (§7):** Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden, unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse. Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Der Jahresurlaub kann aus dringlichen Gründen bis zum März des nächsten Jahres übernommen werden. - **Erwerbstätigkeit im Urlaub (§8):** Keine dem Erholungszweck widersprechende Arbeit erlaubt. - **Erkrankung im Urlaub (§9):** Krankheitsbedingte Fehltage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.