Hierbei handelt es sich um Besonderheiten bei den Wahlen des Bundestags. Jedes Land kann ein [[Wahlsysteme|Wahlsystem]] verwenden und dieses weiter verfeinern, um die Bedürfnisse bestmöglich zu erfassen.
### Aktives und passives Wahlrecht
##### Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht beschreibt das Recht jedes Menschen, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu wählen. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, wird als wahlberechtigt bezeichnet.
##### Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht beschreibt das Recht jedes Menschen, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Wer das passive Wahlrecht besitzt, wird als wählbar bezeichnet. Dafür muss jener Mensch dass aktive Wahlrecht inne halten und teilweise noch weiter Anforderungen erfüllen.
### Erst- und Zweitstimme
Bei der Bundestagwahl stehen jedem Wählenden eine Erst- und Zweitstimme zu.
##### Erststimme
Die [Erststimme](https://de.wikipedia.org/wiki/Erststimme "Erststimme") ermöglicht die Wahl eines Direktkandidaten oder Wahlkreiskandidaten. Dabei ist das das Wahlgebiet in **299 Wahlkreise** aufgeteilt, in welchen Abgeordnete direkt gewählt werden können. Dabei wird der Kandidat gewählt, welche die einfache Mehrheit innehält.
##### Zweitstimme
Die [Zweitstimme](https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitstimme "Zweitstimme") ermöglicht die Wahl einer Partei aus der Landesliste. Dabei wird die Anzahl der insgesamten **598 Bundestagsmandaten** jeder Partei bestimmt. Diese Anzahl wird anhand des prozentualen Anteils der errungen Zweitstimmen einer Partei bestimmt.
### 5%-Klausel
Die 5%-Klausel beschreibt, dass in den Bundestag nur Parteien einziehen dürfen, welche mindestens 5% der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen Stimmen erhalten haben oder mindestens Direktmandate errungen haben, um eine Parteienzersplitterung zu vermeiden. Damit der Stimmanteil einer Partei ausreichend berücksichtigt wird, werden [[Überhangs- und Ausgleichsmandate#Überhangmandate|Überhangsmandate]] oder [[Überhangs- und Ausgleichsmandate#Ausgleichsmandat|Ausgleichsmandat]] vergeben.