Definition: Die Wahlgrundsätze in der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf folgende: „Allgemein“ bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.  „Unmittelbar“ heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. „Frei“ bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. „Gleich“ heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. „Geheim“ bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat – es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt. | Wahlgrundsatz | Beschreibung | | ------------- | -------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Allgemein | Es darf grundsätzlich jeder Bürger wählen, welcher das 18. Lebensjahr vollendet hat. | | Unmittelbar | Die Wählenden wählen direkt die Kandidaten ohne eine Zwischenschaltung von Wahlmännern. | | Frei | Es darf auf die Wählenden kein Druck ausgeübt werden. | | Gleich | Jeder Stimme jedes Wählenden kommt das gleiche Gewicht zu. | | Geheim | Es darf niemand die Wahl des Wählenden wissen, sofern dieser es nicht selbstständig bekannt gegeben hat. |