Definition:

Die Wahlgrundsätze in der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf folgende:

„Allgemein“ bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.  „Unmittelbar“ heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. „Frei“ bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. „Gleich“ heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. „Geheim“ bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat – es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.

WahlgrundsatzBeschreibung
AllgemeinEs darf grundsätzlich jeder Bürger wählen, welcher das 18. Lebensjahr vollendet hat.
UnmittelbarDie Wählenden wählen direkt die Kandidaten ohne eine Zwischenschaltung von Wahlmännern.
FreiEs darf auf die Wählenden kein Druck ausgeübt werden.
GleichJeder Stimme jedes Wählenden kommt das gleiche Gewicht zu.
GeheimEs darf niemand die Wahl des Wählenden wissen, sofern dieser es nicht selbstständig bekannt gegeben hat.